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Alimente für Lesben-Kind

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21

Sonntag, 27. März 2011, 15:16

Dem Lehrer hätte es auch wenig genützt, wenn er sein Sperma anonym gespendet hätte. Nach dem Grundgesetz hat nämlich jedes Kind Anspruch darauf zu erfahren, wer sein Vater ist. Auch Ärzte und Samenbanken können gezwungen werden, den Namen der Spender mitzuteilen.

Das vom Bundesverfassungsgericht garantierte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung wird durch § 1600 BGB gerade nicht ausgeschlossen und darf auch vom Gesetzgeber ohne Verstoß gegen das Grundgesetz nicht ausgeschlossen werden.

Wenn das paar den Prozess gewinnt (was ja zu erwarten ist) werden bestimmt auch noch ein paar andere auf den Geschmack kommen, und es wird wieder eine Flut an Klagen einflattern.

Ist absolut ungerecht in diesem Fall, aber nicht zu vermeiden 8|







22

Sonntag, 27. März 2011, 15:50

dann bleibt die frage offen, ob es dann überhaupt
noch samenspender geben wird, wenn jeder befürchten
muss danach ausgenommen zu werden.

und SOWAS in einem staat dem es an kindern und jungen
steuerzahlern fehlt... OMFG! >-<

ich meine, klar, das kind sollte schon einen anspruch darauf haben
zu erfahren wer der vater ist und - was diese samenspendeaktion
angeht - auch ein recht darauf, dass er sich im fall von zb tod der
mutter um sein kind kümmert, aber solange die beiden eltern
- nämlich das lesben-paar - leben, fit sind und in der lage sind sich
um das kind zu sorgen, sollte man ihn nicht weiter deswegen belangen.



Slow down everyone
you're moving too
fast!
...frames can't catch you when you're moving like that...

23

Sonntag, 27. März 2011, 16:36

Zitat

dann bleibt die frage offen, ob es dann überhaupt
noch samenspender geben wird, wenn jeder befürchten
muss danach ausgenommen zu werden.
Wahrscheinlich nicht, wenn die Spender fürchten müssen,
dass sie auch verklagt werden, und diese eben durch kommt,
sodass sie Unterhalt bezahlen müssen.

Soweit ich weiß, haben die Kinder das Recht darauf, sobald sie erwachsen sind.
Wenn das anonym ist, haben die "Eltern", Mütter oder so keine Befungnis zu fordern, von wem
die Spende stammt. Wie gesagt, Datenschutz. Da dürfen die Mitarbeiter von der Samenbank auch
keine Ausnahme machen! Und ja, dem Kind selbst geht es ja dann wohl kaum um Unterhalt.


"Vergiss den Prinzen, mir reicht das Schloss"
~*~
P.U.S.H ~ Pray Until Something Happens ♥


24

Sonntag, 27. März 2011, 16:39

Also da wäre ich mir auch nicht sicher Misa, was ist wenn das Kind dann noch studieren will?
Was ist das? Die Eltern sind bei Ausbildung (wenn sie es können) gesetzlich verpflichtet 630 euro oder so im Monat zu zahlen? Und wenn das Kind darauf besteht und kein Job etc. hat glaube ich, aber vllt irre ich mich auch in dem Gestzesjungel finde ich mich nicht zurecht^^. Und wenn der Vater es dann kann und die Mum nicht, dann ist er am Arsch, außer ich irre mich irgendwo^^

25

Sonntag, 27. März 2011, 17:03

Öhm, aber wenn das so "leicht" wäre, könnte ja jeder den Samenspender abzocken. O.O.
Das klingt für mich auch unlogisch, dann würde das ja kein Mann mehr machen, und es gibt eben Menschen, die bekommen auf andere Weise keine Kinder (okay, das ist ein anderes Thema :s). Wie auch immer... mir fällt gerade ein, dass man ja das Kind beim Standesamt eintragen muss, also inklusive Vater. Und DANN kann die Mutter Untehalt verlangen, aber ich bezweifle, dass man das bei einer Samenspende auch unterschreiben muss. Man muss sich natürlich schon im Klaren, sein, was das im Allgemeinen bedeutet... aber solange der "Vater" ja nicht als solcher eingetragen ist, dürfte das auch von der rechtlichen Lage schwer durchzusetzen sein.

Nur ich weiß nicht, wie das in diesem Fall ist :s
Weil das ja nicht anonym ist!


"Vergiss den Prinzen, mir reicht das Schloss"
~*~
P.U.S.H ~ Pray Until Something Happens ♥


26

Sonntag, 27. März 2011, 17:16

Es ist ja überhaupt ein Wunder, dass das Lesbenpaar Eltern werden konnten.
Und nun wollen sie den Samenspender abziehen. Das mag zwar etwas hart klingen, aber ich find es etwas überzogen, wenn man als homosexuelles Paar ein Kind haben darf. Nichts gegen Homosexuelle, ich sag immer: jedem das Seine.
Es geht mir mehr um das Kind, welches in derJugend Probleme haben wird, weil es zwei Mütter hat. Es ist einfach Faktum, dass Homosexuelle noch nicht völlig akzeptiert werden.
Deswegen find ich es umso dreister, dass man denjenigen, der einem das, was vor 30 Jahren noch undenkbar gewesen wäre, ermöglicht hat, abziehen will.
Ich hoff für die 2 Frauen, dass die schön auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben.
"Ihr seid alle Idioten zu glauben, aus Eurer Erfahrung etwas lernen zu können, ich ziehe es vor, aus den Fehlern anderer zu lernen, um eigene Fehler zu vermeiden." - Otto von Bismarck

27

Sonntag, 27. März 2011, 17:19

also unterhaltspflichtig sind eltern bis zum 25 lebensjahr, glaube aber das wie shei schon sagte nur bei ausbildung. Bei uns gibt es ja so Ausbildungshilfe für die Wohnung und dort werden die Einkommen der Eltern abgefragt und das wie gesagt bis zum 25 Lebensjahr.

Es ist ja nun mal so das laut Gesetzt die Mutter natürlich die jenige ist, die das Kind geboren hat und wenn die Frau in einer Ehe ist, ist der Ehemann automatisch der Vater. Da ist egal dann ob der Vater nicht der leibliche ist. Und danach kommt dann halt mit das man die Vaterschaft anerkennen muss usw. Wer nachlesen möchte § 1592 BGB.

So ich weiß jetzt nicht genau wie es bei dem lesbischen Paar war und ob sie quasi eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, aber wenn ja finde ich halt wirklich muss die Partnerin quasi als Vater (Mutter 2? XD) anerkannt werden und damit Unterhaltspflichtig werden.

http://www.focus.de/digital/internet/int…aid_199662.html

Der Artikel ist zwar etwas veraltet aber trifft glaub ich alles auf den Punkt.

"FOCUS: Sie garantieren dem Spender absolute Anonymität und stehen damit im Widerspruch zum verfassungsrechtlich geschützten Recht des Kindes auf Kenntnis beider Elternteile.

Gonzales: Unsere Spender müssen nicht anonym bleiben. Das Kind hat in jedem Fall die Möglichkeit herauszufinden, wer sein Vater ist, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Unsere erste Schwangerschaft in Holland kam beispielsweise so zu Stande.

FOCUS: In Deutschland hat ein Kind seinem biologischen Vater gegenüber grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt und ist auch erbberechtigt.

Gonzales: Spender und Empfänger unterzeichnen bei uns vorab einen Vertrag, in dem sie diese Rechte aufgeben. Samenspender sollten nicht als Väter gesehen werden. Sie sind einfach nur dazu da, Samen zu spenden."

Quelle: Focus

So und wenn in diesem Fall ein privater Vertrag zwischen den beiden Parteien als unzulässig erklärt wird, denke ich mal kann es in den Fällen von Anonymer Samenspende auch passieren.

Oder gibt es da schon ein Urteil das dort für so Fälle herangezogen wird?



"Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen."
(Zitat von:Lucius Annaeus Seneca)

28

Sonntag, 27. März 2011, 17:24

Jahaa ich meinte bis zum 25 Lebensjahr^^
Und auch nur bei Ausbildung/Studium^^
und die 630 sind glaube ich der Höchstbeitrag, aber wenn der eben gut verdient, ich meine 5*12*630 Euro o_O. Naja ich finde es nicht wenig :D, wenn man mal mit 5 Jahren rechnet, für Studium oder, wenn er ihn erst mit 20 findet oder so. Sorry, aber wenn das auch geht, dann finde ich, dass man das Gesetz mal ein bisschen ändern sollte. Ihn kennenzulernen ist ok, wenn der es auch will, aber Unterhalt oder so, sollte er abschlagen dürfen, da er ja niemals die Absicht hatte dieses Kind aufzuziehen, sonst hätte er es ja selber gezeugt, anstatt ne Samenspende zu machen...

29

Sonntag, 27. März 2011, 19:01

Das sehen die meisten von euch ein wenig Falsch^^
Ab 18 darf ein Kind erfahren wer der Spender war ja. Allerdings kommt es eigentlich
nicht vor das dass Paar, welches sich entscheidet ein Kind über künstliche befruchtung
zu bekommen, das Kind nicht auch komplett adoptiert. Also eben der Mann der befruchteten.
Warum das hier bei dem lesbischen Paar nicht der Fall ist ist mir schleierhaft ^^

PS: Durch die Adoption fallen sämtliche Alimente des erzeugers weg und der "zieh"Vater
ist dann für so etwas zuständig ;D

30

Samstag, 2. April 2011, 18:21

Ich weiß das es zwar nicht ganz zu dem Thema mit Lesbenkind passt, aber das hier ist wieder ein interessanter Artikel.

http://web.de/magazine/gesundheit/kind/12495428-unterhalt-trotz-spermaklau.html#.A1000109

Bei dem Artikel geht es um einen Unterhaltsstreit in den USA, dort hatte die Freundin beim Oralverkehr wohl das Sperma im Mund behalten und sich damit später selbst Befruchtet und ein Kind bekommen. Danach hatte sie dann auf Unterhalt beim Vater geklagt, das Gericht entschied das er ihn Zahlen muss.

Was haltet ihr von dem Fall? Denkt ihr das Urteil war gerechtfertigt oder eher nicht?

Ich denke mal schon das es zum teil gerechtfertig war, es ist ja sein Kind und dafür sollte er schon beisteuern hier war es ja nicht so das es einen Vertrag gab oder so. Natürlich ist es auch ziemlich kacke von ihm zu verlangen Unterhalt zu zahlen wenn er nichtmal Sex mit der Frau hatte (denke ich mal zumindest) und das Kind so ansonsten hätte gar nicht entstehen können.



"Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen."
(Zitat von:Lucius Annaeus Seneca)

31

Samstag, 2. April 2011, 18:55

Ehm, so etwas nennt man ganz klar Samenraub.
Die Frau hatte ja nicht das Einverständnis des Mannes.

Aber okay, jetzt wo das Kind da ist, bleibt ihm ja wohl nichts anderes übrig.
Etwas unfair ist das aber schon.


"Vergiss den Prinzen, mir reicht das Schloss"
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32

Samstag, 2. April 2011, 18:58

Klar würde das auch Samenraub nennen aber der Richter hatte entschieden das es keines war, da er ihr ja den Samen "freiwillig" gegeben hatte und was die Frau dann mit dem Samen macht war ihr überlassen xD. Finde diese definition des Sachverhalts wirklich seltsam xD.



"Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen."
(Zitat von:Lucius Annaeus Seneca)

33

Samstag, 2. April 2011, 19:02

Klar würde das auch Samenraub nennen aber der Richter hatte entschieden das es keines war, da er ihr ja den Samen "freiwillig" gegeben hatte und was die Frau dann mit dem Samen macht war ihr überlassen xD. Finde diese definition des Sachverhalts wirklich seltsam xD.

Ja, ich finde das auch sehr seltsam O.o.
Da fehlen einem ja fast schon die Worte. Und dann die Wortwahl, oje.

Hoffentlich nehmen sich daran nicht zu viele Leute ein Beispiel :x


"Vergiss den Prinzen, mir reicht das Schloss"
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34

Samstag, 2. April 2011, 19:03

Klar würde das auch Samenraub nennen aber der Richter hatte entschieden das es keines war, da er ihr ja den Samen "freiwillig" gegeben hatte und was die Frau dann mit dem Samen macht war ihr überlassen xD. Finde diese definition des Sachverhalts wirklich seltsam xD.

Der Richter war bestimmt gekauft oder ein Verwandter von der durchgeknallten ! Wie kann man sich so eine scheiße nur ausdenken O.o Selbst Richtern kann man kaum noch vertrauen >.<

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