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Wahrscheinlich nicht, wenn die Spender fürchten müssen,
Zitat
dann bleibt die frage offen, ob es dann überhaupt
noch samenspender geben wird, wenn jeder befürchten
muss danach ausgenommen zu werden.


, wenn man mal mit 5 Jahren rechnet, für Studium oder, wenn er ihn erst mit 20 findet oder so. Sorry, aber wenn das auch geht, dann finde ich, dass man das Gesetz mal ein bisschen ändern sollte. Ihn kennenzulernen ist ok, wenn der es auch will, aber Unterhalt oder so, sollte er abschlagen dürfen, da er ja niemals die Absicht hatte dieses Kind aufzuziehen, sonst hätte er es ja selber gezeugt, anstatt ne Samenspende zu machen... 


Klar würde das auch Samenraub nennen aber der Richter hatte entschieden das es keines war, da er ihr ja den Samen "freiwillig" gegeben hatte und was die Frau dann mit dem Samen macht war ihr überlassen xD. Finde diese definition des Sachverhalts wirklich seltsam xD.
Klar würde das auch Samenraub nennen aber der Richter hatte entschieden das es keines war, da er ihr ja den Samen "freiwillig" gegeben hatte und was die Frau dann mit dem Samen macht war ihr überlassen xD. Finde diese definition des Sachverhalts wirklich seltsam xD.