Zunächst kann man es sich erklären durch die ältesten Reaktionen des Menschen auf solch eine Situation; Angst und Panik. Denn man muss es so sehen, wenn ein Schüler einen anderen derartig zurichtet, steht einem jedem Menschen der Schock in jedem eizellnen der Äonen von Atomen im Körper. Ferner sogar noch die Angst davor, was der Täter "mir" antut, wenn ich nun vor die Türe gehe und es erzähle.
Selbstverständlich ist es keine Entschuldigung dafür, dass keiner geistesgegenwärtig gehandelt hat, aber es ist zumindest eine Abwägung meinerseits, ob vllt nicht doch der eigene Selbsterhaltungstrieb im Vordergrund steht...
Aber nun zum eigentlichen Thema:
Wie lange hat die Lehrerin es nicht mitbekommen? Denn man muss sich vor Augen führen, dass es eine kleine Zeit dauert einen Menschen - wie in der Beschreibung beschrieben - zuzurichten! Es mag stimmen, dass sie ihre Pflicht der Aufsicht verletzt hat, dennnoch hat die Lehrkraft die Pflicht den Schülerinnen und Schüler aufzuklären, wie ihr aktueller Leistungsstand ist.
Dagegen lässt sich allerdings sagen, dass man es auch vor allerlei Schüler machen kann. Trotzdem wird es kaum von Lehrern praktiziert, da es schlechtere Schüler unnötigerweise runterzieht, wenn sie das evntl. hämische Gelächter über eine schlechte Note mitanhören müssen!
Es ist schwer zu sagen, ob sie nun ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, da es bei der Durchführung einer anderen Pflicht geschah... Meiner Meinung nach kann Ich oder jemand wie Ich diese Frage nicht schlüssig beantworten, da es ein langjähriges Studium erfordert, in dem man mit solchen Dingen konfrontiert wird, um sie in einem Falle des Eintretens möglichst genau bzw. rechtlich korrekt zu lösen!