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Dienstag, 22. November 2011, 10:45

Nach dem bekanntwerden, der Mordserie der "Rechtsterroristen"NSU, ist die Rechte Gewalt, nachdem es vor ein paar Wochen noch die Linken waren, die als unterschätzt galten, wieder die rechte Bedrohung. Doch mir geht es nur indirekt um das Thema.
In dem Zusammenhang hörte man, dass ein Verbindungsmann des Verfassungsschutzes wäre einer der hauptunterstuetzer der Gruppe gewesen und hätte somit dazubeigetragen, dass sie über zehn Jahre nicht gefasst wurden.

Nun stellt sich die Frage ob es nun eine Panne, ein Plan der Behörde oder eigenmächtiges handeln dieses Mannes war. Das wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren.

Meine Frage an euch ist nun: Was meint ihr wie wit dürfen verdeckte Ermittler/Verbindungsleute gehen? Haben sie die Pflicht zu warnen, wenn sie illegale Umtriebe oder Straftaten befuhrchten?

Böse Zungen behaupten manche der rechten oder anderer "verfassungsfeindlicher Organisationen und Gruppen" bestehen nur noch wegen der hohen Anzahl an verdeckten Ermittlern USW. (Im fall der NPD sollen es fast 1/5 der Mitglieder sein)
Letztendlich steht natürlich auch die frage im Raum wie viel an den Medienberichten wirklich dran ist.

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