Insgesamt 17 Stimmen
0%
Klar, es ist auch sein Sohn. Das wohl des Kindes geht vor! (0)
12%
Ja, aber nur wenn eine oder beiden "lesbischen"Elternteile verstorben wären. (2)
0%
Ich weiß nicht beide seiten haben irgendwie recht. (0)
88%
Nein, ganz klar sollte der Spender nicht für den Unterhalt aufkommen müssen! (15)