@YoShi
Aber doch wohl nicht, wenn im Haus/davor oder sonst wie ein Mensch zu sehen ist? oder etwa doch? wäre mir jedenfalls sehr unangenehm! Aber wenn es nur um öffentliche Verkehrswege geht, hätte ich ja Glück. Wir haben hier Privatweg und daher dürften die bei uns nicht einmal bis vor die Haustüre. Obwohl ich dennoch dagegen bin x_x sonst können die ja auch direkt Fotos von den Wohnungen von innen machen - wenn das fenster zur Straße liegt...was solls das? x_x
Und wieso soll ICH einspruch erheben?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mikan« (25. November 2010, 18:22)
Ah danke, ich hatte i-wie im Hinterkopf, dass es nicht ganz so ist, wie ich es mir gedacht hatte, ich war mir bei Personen sicher, aber ob Häuser auch drunterfallen nicht (wieder mal falsch geraten ).
So ist es eben nicht.
In Deutschland gibt es etwas, das nennt sich Panoramafreiheit .
Die besagt dass Fotos, die von öffentlichen Verkehrswegen aus geschossen wurden, beliebig veröffentlicht werden können.
Ausgenommen sind Fotos die mit dem Datenschutz in Konflikt stehen, also zB Personen und Autokennzeichen.
Aber Häuser darf man im Prinzip abfotografieren und ins Internet stellen wie man lustig ist.